Q&A: aufstocken eines wohn-und geschäftshauses?
Frage von Norbert R: aufstocken eines wohn-und geschäftshauses?
wir möchten unser bestehendes altes geschäftshaus um eine etage aufstocken.
dies wurde uns auch durch das bauamt und andere verwaltungen genehmigt, also haben wir heute morgen mit den bauarbeiten begonnen und den alten dachstuhl abgebrochen.
plötzlich kam der nachbar (direkt gegenüber von uns nur durch die hauptstraße getrennt) in unser geschäft, und meinte er könnte jetzt noch dagegen angehen, da er bei einer aufstockung weniger licht in sein haus bekäme.
kann er uns jetzt noch dazwischen funken?
@ all: ich habe euch die daumen runter definitiv nicht gegeben, da ich noch gar keine daumen vergeben kann, da war wieder mal so einem dummen schüler langweilig.
Beste Antwort:
Answer by hbn345
eine baugehnemigung schützt micht vor nachbarschaftsrecht,aber geh gegen den wiederstand an…und bleib hart..viel glück
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Tags: aufstocken, eines, geschäftshauses, Wohnund

da der Bau vom Bauamt genehmigt ist könnte er nur bei Gericht einen Baustop erwirken
hi,
ja das kann er leider.
Kann er nicht. Wenn eine Straße zwischen den Grundstücken liegt, ist er kein unmittelbarer Nachbar. Da ein genehmigter Bauplan vorliegt, hat er wenig Chancen.
Wenn er gegenüber der Hauptstrasse wohnt, solltest Du Dich davon nicht beeindrucken lassen und weitermachen.
Dann soll er erstmal einen Anwalt beiziehen und klagen.
Eine Chance hat er wohl nur, wenn Euer Haus höher wird als die meisten anderen in der unmittelbaren Umgebung – wenn überhaupt.
PS: natürlich wäre es vernünftig, gleichzeitig (also ohne Aufschub der Baumassnahmen) mit dem Nachbarn zu sprechen und ihm die Pläne zu zeigen, vor allem auch die Veränderung der Höhe. Sicherlich befürchtet er viel mehr Lichtverlust, als tatsächlich entstehen wird.
Bevor eine Baugenehmigung erteilt wird, muß vom Nachbarn eine Unterschrift vorliegen. Bei den sogannten stillen Baugenehmigungen muß man sich selbst um die Nachbarn kümmern.
Versuchen kann er es. Allerdings ist davon auszugehen, dass das Bauamt bei der Genehmigung den in der Landesbauordnung vorbehaltenen Lichteinfallwinkel berücksichtigt hat.
Also macht Euch keinen Kopf. Ruf doch mal beim Bauamt an!